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   BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76   

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BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76 (https://dejure.org/1977,5261)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76 (https://dejure.org/1977,5261)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 1977 - BReg. 2 Z 64/76 (https://dejure.org/1977,5261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch zwei Miteigentümer an einen Dritten; Erfordernis einer ausdrücklichen Angabe (Quotelung) über den jeweils verfügten Bruchteil des Hälfteanteils in der Auflassungserklärung; Auslegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 1016
  • DNotZ 1978, 238
  • BayObLGZ 1977, 189
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76
    Jedoch gilt auch für die Auslegung einer Willenserklärung im Grundbucheintragungsverfahren ebenso wie für die Auslegung einer Grundbucheintragung der Grundsatz, daß auf den Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (vgl. BGH WPM 1969, 661; BGH NJW 1965, 393; BGH MDR 1961, 672; RGZ 136, 232/231; BayObLG DNotZ 1976, 744/745; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht Einleitung zur GBO RdNr. 124; Haegele Grundbuchrecht 5. Aufl. RdNr. 62).
  • BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts ( § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.; 1974, 374/375; zuletzt Senatsbeschluß vom 15.6.1977 - BReg. 2 Z 17/76 -).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts ( § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.; 1974, 374/375; zuletzt Senatsbeschluß vom 15.6.1977 - BReg. 2 Z 17/76 -).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76
    Der Auslegung durch das Grundbuchamt (und das Beschwerdegericht) sind zwar, bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen, Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112/115).
  • RG, 23.04.1932 - V 3/32

    1. Zur Auslegung von Grundbucheintragungen. 2. Kann bei der Eintragung einer

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76
    Jedoch gilt auch für die Auslegung einer Willenserklärung im Grundbucheintragungsverfahren ebenso wie für die Auslegung einer Grundbucheintragung der Grundsatz, daß auf den Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (vgl. BGH WPM 1969, 661; BGH NJW 1965, 393; BGH MDR 1961, 672; RGZ 136, 232/231; BayObLG DNotZ 1976, 744/745; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht Einleitung zur GBO RdNr. 124; Haegele Grundbuchrecht 5. Aufl. RdNr. 62).
  • BayObLG, 15.06.1977 - BReg. 2 Z 17/76
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts ( § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.; 1974, 374/375; zuletzt Senatsbeschluß vom 15.6.1977 - BReg. 2 Z 17/76 -).
  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15

    Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines

    Der Auslegung sind aber durch den im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112/115; BayObLGZ 1977, 189/191).

    Für die Auslegung gilt in jedem Fall der Grundsatz, dass auf den Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 113, 374/378; BayObLGZ 1977, 189/191; Senat vom 26.11.2007; Demharter § 19 Rn. 28).

  • BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 13/83

    Umdeutung einer fehlerhaften an in Gütergemeinschaft lebende Eheleute erfolgten

    Eine Auslegung der Auflassungserklärungen (vgl. hierzu insbesondere BayObLGZ 1977, 189/191 f. [= …
  • OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17

    Grundbuchsache: Auslegung von Grundbucherklärungen

    Unabhängig hiervon gilt aber auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, dass auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BGH, FGPrax 2015, 5; BayObLGZ 1977, 189, 191; BayObLG, Rpfleger 1980, 293).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Für die Auslegung von Grundbucherklärungen (wie für die von Grundbucheintragungen) gilt der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209 [= DNotZ 1973, 20 ]; BayObLGZ 1977, 189 /191 [= MittBayNot 1977, 187 ]; 1980, 108/113 [= MittBayNot 1980, 67 ]; Kuntze/Ertl/Herrmann/ Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. Einl. C 26; Horber § 53 Anm. 2; jew. m. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Für die Auslegung von Grundbucherklärungen (wie für die von Grundbucheintragungen) gilt der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 189/191; 1980, 108/113; KEHE Einl. C 26; Horber § 53 Anm. 2; jew.m.weit.Nachw.).
  • BayObLG, 13.07.1982 - BReg. 2 Z 1/82

    Nachholung der in einer Auflassungserklärung fehlenden Bezeichnung eines

    Unabhängig davon gilt jedoch auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209; BayObLGZ 1977, 189 /191; 1980, 108/113; KEHE Einl. C 26; jew. m. Nachw.).
  • BayObLG, 03.05.1979 - BReg. 2 Z 60/78

    Ein Miteigentümer kann auch - bis zur Höhe seines Anteils Bruchteile des

    Infolgedessen ist es nicht nur als zulässig, sondern vielmehr als der Vorschrift des § 47 GBO entsprechend angesehen worden, die mehreren Erwerber eines Miteigentumsanteils, um dem unzutreffenden Anschein des Bestehens einer Unterbeteiligung vorzubeugen, unmittelbar mit ihren jeweiligen endgültigen Anteilen an der (einzigen) Bruchteilsgemeinschaft im Grundbuch einzutragen ( BayObLGZ 1958, 198 /201 mit Nachw.; KGJ 51, 198/201; Horber, § 47 Anm. 3; vgl. auch BayObLGZ 1977, 189 /192).
  • BayObLG, 25.09.1980 - BReg. 2 Z 74/80

    Zur Auslegung von Grundbucherklärungen

    Daß es sich bei den jetzt zur Löschung beantragten Belastungen nicht um bewilligte Grundzwar auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209; BayObLGZ 1977, 189 /191; KEHEEinl. C 26, pfandrechte, sondern um Zwangssicherungshypotheken handelt. bei denen vielleicht eher als sonst ein Interesse des Grundstückseigentümers gegeben sein mag, nach deren Wegfertigung die Eintragung im Grundbuch zu löschen, steht dem nicht entgegen. jew. m. weit. Nachw.).
  • OLG Schleswig, 03.06.2021 - 2 Wx 43/20

    Konkludente Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts am Restbesitz

    Der Auslegung sind aber durch den im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (OLG München, a. a. O.; BayObLGZ 1974, 112/115; BayObLGZ 1977, 189/191).
  • LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07

    Löschungszustimmung bei Gesamtgrundpfandrecht

    Abzustellen ist auf den Wortlaut und dem Sinn der Erklärung, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 ff; BayObLGZ 1977, 189 ff).
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85

    Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 119/85

    Vormerkung zur Sicherung eines Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80

    Zur Übertragung eines im Miteigentum stehenden Abstellplatzes

  • BayObLG, 19.07.1979 - BReg. 2 Z 16/79

    Zur Löschung einer bedingten Rückauflassungsvormerkung

  • BayObLG, 01.06.1979 - BReg. 2 Z 79/78

    Eine Rangbeschaffungserklärung kann auch die Löschungszustimmung enthalten

  • OLG Bamberg, 15.05.2023 - 10 Wx 8/23

    Aufschiebende Bedingung, Kostenentscheidung, Auflösende Bedingung,

  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in

  • BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79

    Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

  • LG Wuppertal, 11.10.1994 - 6 T 779/94

    Zur Besorgnis der Grundbuchverwirrung bei der Vereinigung von Grundstücken

  • BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84

    Zum Umfang einer Auflassungsvollmacht

  • BayObLG, 20.11.1979 - BReg. 2 Z 57/79

    Zur Auslegung von Grundbucherklärungen

  • BayObLG, 28.07.1977 - BReg. 2 Z 63/76

    Voraussetzungen und Folgen einer Vereinigung zweier mit der gleichen

  • BayObLG, 03.10.1979 - BReg. 2 Z 49/79

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der Eigentümerzustimmung zur

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